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DER GRÜNE BRIEF
Kleingärtner-Bezirksverband Lüneburg e.V.
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Die Kleingartenprämierung 2026 findet am
26.November im Traubensaal des Rathauses der Hansestadt Lüneburg statt.
Ab 19 Uhr geht es los.
Alle Vorstandsmitglieder der Vereine sind herzlich eingeladen daran teilzunehmen.
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Aus der Fachberatung
von Arthur Ascher
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Liebe Gartenfreunde!
Es wird langsam winterlich und das ist die Jahreszeit für Workshops und Lehrgänge.
1. Der Kettensägen Lehrgang (Ausgebucht)
Für alle Teilnehmenden hier nochmal die Termine:
Theorie am 12.11. und 13.11. im Vereinsheim des KGV Düvelsbrook
Jeweils 18:00 bis circa 21:00 Uhr.
Der Praxis Termin wird dann mit den Teilnehmern abgestimmt.
2. Vorankündigung für den Veredelung Workshop im März
21.03.2026 - 13:00 bis 16:00 Uhr im Vereinsheim des KGV Am Schildstein.
Detaillierte Informationen gibt es dazu im Januar.
3. Ganz besonders freue ich mich auf den Altbaumschnitt Kurs!
Diesen Winter veranstalten wir einen Workshop zusammen mit dem Streuobstwiesen Verein. Den theoretischen Teil wird der Biologe Dr. Olaf Anderson vortragen, ein ausgewiesener Fachmann für alles, was mit Obstbäumen zu tun hat.
Die Termine für die Theorie: 14.01.2026 19:00 Uhr im Utopia, Katzenstrasse.
Für die Praxis gibt es zwei Termine:
17.01.2026 und 07.02.2026
Örtlichkeiten werden noch bekannt gegeben.
Im theoretischen Teil wird der Schwerpunkt dieses Jahr auf den Altbaum gesetzt.
Wie schneide ich einen seit vielen Jahren nicht geschnittenen Altbaum. Speziell lange ungeschnittene Hausbäume stellen die Besitzer vor ungeahnte Herausforderungen. Mit welchen Maßnahmen revitalisiert man einen alten Obstbaum?
Bitte beachtet, dass die Teilnahme an den Schnittterminen zwingend die Teilnahme am Theorie Termin voraussetzt!
Die Teilnahme ist kostenlos, über eine Spende freut sich der Streuobstwiesen Verein!
Weitere Infos am Theorie Abend.
Anmeldung bitte an folgende Adresse
info@streuobst-lueneburg.de
Da es Fragen gab zu den Kosten für die Kurse, die der Bezirksverband anbietet: Wenn wir nichts anderes kundtun, sind unsere Veranstaltungen für unsere Mitglieder kostenlos!
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Rechtliches
von Sascha Rhein
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Fall: Der Bestandsschutz der Gartenlaube
Vor dem Amtsgericht in Wolfsburg hatte ich zuletzt den Fall einer Pächterin behandelt, die nach Meinung des Vereins eine baufällige und mit einen Meter hohen Seitenwänden versehende Überdachung vor dem Eingang der Laube entfernt und anschließend viel größer, an den Seiten umschlossen und noch mit einem Dachaufbau versehen wieder aufgebaut hatte.
Eine im Pachtvertrag als notwendig aufgeführte Genehmigung des Bauvorhabens durch den Verein gab es in schriftlicher Form unstreitig nicht. Eine mündliche Genehmigung durch den Vorstand konnte die Pächterin weder konkret nach Datum vortragen und erst recht nicht beweisen.
Und so leugnete die Pächterin schließlich, überhaupt größer gebaut zu haben. Sie habe nur abgerissen und in gleicher Größe wieder aufgebaut.
Das Argument des Vereins, dass aktuell dann aber eine Überbauung nach dem Bundeskleingartengesetz vorliegen würde, denn § 3 Bundeskleingartengesetz erlaubt nur eine Bebauung von 24 qm
"§ 3 Bundeskleingartengesetz: Kleingarten und Gartenlaube
…
(2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig…"
ließ sie nicht gelten. Denn sie habe Bestandsschutz:
"§ 18 Bundeskleingartengesetz: Überleitungsvorschriften für Lauben
(1) Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtmäßig errichtete Lauben, die die in § 3 Abs. 2 vorgesehene Größe überschreiten, können unverändert genutzt werden.
…"
Das Bundeskleingartengesetz ist gem. § 22 Bundeskleingartengesetz am 01. April 1983 in Kraft getreten.
Darf damit jede Gartenlaube, die vor dem 01. April 1983 errichtet worden ist, bestehen bleiben, auch wenn sie wesentlich größer als 24 qm ist?
Die klare und kurze Antwort lautet Nein.
Es kommt hier vorliegend auf das kleine Wörtchen "rechtmäßig" in dem Gesetz an. Nur rechtmäßig errichtete Lauben genießen einen rechtlichen Bestandsschutz.
Was aber sind rechtmäßig errichtete Lauben?
Dazu müsste die Gartenlaube materiell oder formell rechtmäßig nach dem seinerzeit geltenden Baurecht errichtet worden sein.
Eine formelle Rechtmäßigkeit bedeutet eine Baugenehmigung durch die dafür zuständige Behörde. Diese hat der Pächter nachzuweisen. In dem vorliegenden Fall wäre zuständig gewesen die Stadt Wolfsburg, doch eine Baugenehmigung ließ sich weder dort noch bei der Pächterin finden.
Eine materielle Rechtmäßigkeit würde voraussetzen, dass die Gartenlaube bei Errichtung mit den seinerzeit geltenden Baurecht übereingestimmt hatte. Und auch diese Voraussetzungen hat der Pächter vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen.
Wie die entsprechenden Regelungen in der jeweiligen Kommune in den Jahren vor dem Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes genau aussahen, lässt sich nur schwer durch umfangreiche Recherche ermitteln. Aber wie gesagt: Das wäre jeweils Aufgabe des Pächters.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber eine Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm:
Der Bestandsschutz des § 18 Abs. 1 BKleingG kann nämlich insgesamt entfallen, wenn die Gartenlaube nach dem 01. April 1983 verändert wird (Oberlandesgericht Hamm, Urt. v. 13.11.2007, Az. 7 U 22/07):
Der Bestandsschutz nach dem Gesetz gilt nämlich nur für die Bestandsnutzung in dem Sinn, dass das Gebäude weiter so unterhalten und genutzt werden darf, wie es seinerzeit erlaubt errichtet worden ist. Unschädlich sind deshalb nur solche Instandhaltungsmaßnahmen, die das Gebäude vor seinem vorzeitigen Verfall oder dem Eintritt der Unbenutzbarkeit vor dem Ablauf der Lebensdauer in seiner Substanz schützen.
Im vorliegenden Fall konnte die Pächterin diese für sie günstigen Regelungen nicht beweisen. Letzten Endes erklärte sie sich in einem gerichtlichen Vergleich mit dem geforderten Rückbau einverstanden.
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Vereins- und Familiennachrichten
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Nachrichten, die hier veröffentlich werden sollen, bitte jeweils bis zum 25. des Monats an den Kleingärtner-Bezirksverband schicken.
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Gartenfreunde Moorfeld
von Sascha Rhein
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Am 10. Oktober 2025 durften die Gartenfreunde Moorfeld e.V. wieder einmal den großen Laternenumzug des Stadtteils ELM zum Abschluss auf Ihrer Festwiese begrüßen. Mehrere hundert Kinder und Erwachsene hatten sich hier mit ihren bunten Laternen nach einem Zug durch die umliegenden Straßen an den aufgestellten Feuerkörben zum Stockbrot und Bratwurst eingefunden und noch lange gefeiert. Vielen Dank an alle helfenden Gartenfreunde und alle Mit-Organisatoren!
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Am Donnerstag, den 09. Oktober 2025, konnten wir Vertreter des Streuobstwiesenvereins bei uns im Moorfeld mit ihrer Ausrüstung zum Pressen und Aufkochen zur Herstellung von Apfelsaft begrüßen. Schnell war eine kleine „Produktionsstraße“ zum Schreddern der angelieferten Äpfel, Pressen des Schredderguts und Aufkochen des Saftes zum Haltbarmachen unter der kundigen Anleitung von Klaus und Jens vom Streuobstwiesenverein eingerichtet. Bis zum Nachmittag wurden auf diese Weise ca. 750 kg Äpfel verarbeitet und 250 Liter Saft gewonnen.
Und selbst die Press-Reste der Äpfel fanden auf dem Lebenshof des Vereins bei zwei Schweinen gute Abnehmer!
Einen großen Dank an Klaus und Jens vom Streuobstwiesenverein, Heinz Lang für die tolle Unterstützung am Vereinshaus und Tina Rhein dafür, den ganzen Tag überhaupt organisiert zu haben! Und auch vielen Dank für die tolle Stimmung und Laune aller Beteiligter!
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KGV Am Zeltberg
von Jürgen Ahlfeld
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Am letzten Tag der Gem. Arbeit waren 20 Gartenfreunde und der Vorstand anwesend, um die Anlage winterfest zu machen.
Anschließend ab 14.00 Uhr ließen wir mit vielen Gartenfreunden und Gästen die Gartensaison mit gegrillten, Salaten und Getränken ausklingen.
Danke für die vielen Salat und Snack Spenden.
Der Vorstand
JHV am 15.11. ab 16.00 Uhr
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SGV Brasilien
von Diana Wege
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Rückblick Erntedank-Fest
Am 11.10.2025 wurde wieder unser alljährliches Erntedank-Fest gefeiert. Dank der vielen Helfer*innen ist wieder etwas Wunderbares entstanden. Zuerst gab es ein fröhliches Beisammensein mit Kaffee und Kuchen. Anschließend konnten Lose für die Tombola erworben werden. Um am Abend durfte dann ein leckeres Spanferkel verköstigt werden.
Hier ist mal Zeit DANKE zu sagen. Danke an die sichtbaren und unsichtbaren Helfer*innen.
Danke an die Zeltauf - und Abbauer*innen!
Danke an die Kuchen – und Tortenbäcker*innen!
Danke an die Grillmeister*innen!
Danke an die Helfer*innen im Bereich Reinigung und Ordnung!
Danke an die Helfer*innen für die Besorgung und Verpackung der Tombolapreise!
Und Danke an alle, die sich hier nicht angesprochen fühlen, aber immer dabei sind, wenn man sie braucht!
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Herbst im Kleingarten – Zeit des Erntens, Vorbereitens und Schützens
Wenn die Tage kürzer werden, die Sonne milder scheint und sich das Laub in warmen Farben färbt, beginnt im Kleingarten eine ganz besondere Zeit: der Herbst. Für viele Gärtnerinnen und Gärtner ist er nicht nur der Abschluss eines Gartenjahres, sondern auch der Start in ein neues – denn wer jetzt richtig handelt, legt den Grundstein für einen erfolgreichen Frühling.
Erntezeit und Genuss
Der Herbst ist Erntezeit! Äpfel, Birnen, Pflaumen und späte Gemüsesorten wie Kürbis, Kohl oder Rote Bete können nun eingebracht werden. Wer seine Beete noch voller Tomaten oder Zucchini hat, sollte die letzten Früchte ernten, bevor der erste Frost droht. Ein Tipp: Grüne Tomaten können im Haus nachreifen – am besten in einer Schale zusammen mit einem Apfel, dessen Reifegase den Prozess beschleunigen.
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Auch Kräuter wie Thymian, Salbei oder Petersilie lassen sich jetzt wunderbar trocknen oder einfrieren, um in den Wintermonaten für würzigen Geschmack zu sorgen. Und wer noch Samen für das nächste Jahr gewinnen möchte, sollte sie jetzt sammeln, trocknen und beschriften.
Vorbereitung auf den Winter
Nach der Ernte ist es Zeit, die Beete winterfest zu machen. Alte Pflanzenreste werden entfernt, doch nicht alles sollte auf den Kompost wandern. Einige Pflanzenstängel oder abgeblühte Stauden dürfen ruhig stehen bleiben – sie bieten Insekten und anderen Kleintieren wertvollen Unterschlupf. Manche Pflanzen benötigen auch das alte Laub, als Kälteschutz – also gilt, vorher informieren!
Eine dünne Schicht aus Laub schützt den Boden vor Austrocknung und Frost. Besonders empfindliche Pflanzen wie Rosen, junge Obstbäume oder mediterrane Kräuter sollten zusätzlich mit Reisig, Stroh oder Vlies abgedeckt werden. Auch Kompost kann im Herbst noch ausgebracht werden – er verbessert die Bodenstruktur und versorgt das Erdreich mit wichtigen Nährstoffen.
Der Igel – stachliger Gartenhelfer in Not
Im Herbst wird es auch für unsere tierischen Gartenbewohner spannend. Besonders der Igel braucht jetzt Unterstützung. Er frisst sich in dieser Zeit eine Fettschicht an, um gut durch den Winter zu kommen. Leider finden viele Igel in aufgeräumten Gärten kaum noch Unterschlupf. Ein kleiner Beitrag kann Großes bewirken: Wer eine Ecke im Garten ungestört lässt, vielleicht mit einem Laubhaufen, etwas Reisig oder Holz, schafft ein ideales Winterquartier. Wichtig ist, Laub nicht überall zu entfernen – es ist nicht nur für den Igel, sondern auch für viele Insekten lebenswichtig.
Ein häufiger Fehler ist es, Laubhaufen mit dem Laubsauger oder -bläser zu beseitigen. Diese Geräte gefährden viele Kleintiere und sollten, wenn möglich, vermieden werden. Auch Feuerstellen im Garten sollten erst kurz vor dem Anzünden auf schlafende Igel kontrolliert werden – jedes Jahr kommen dabei leider viele Tiere ums Leben.
Naturschutz beginnt im Kleinen
Wer naturnah gärtnert, leistet automatisch einen Beitrag zum Schutz von Umwelt und Artenvielfalt. Jetzt im Herbst bietet sich die Gelegenheit, Nistkästen zu reinigen, Regenwassertonnen zu leeren und Gartengeräte zu pflegen, damit sie im nächsten Jahr wieder einsatzbereit sind.
Zudem kann man bereits Pläne für das kommende Gartenjahr schmieden: Welche Beete sollen neu angelegt werden? Wo könnte eine kleine Wildblumenwiese entstehen, die Bienen und Schmetterlinge anlockt? Und vielleicht findet sich ja noch Platz für eine Hecke aus heimischen Sträuchern wie Hagebutte, Holunder oder Schlehe – sie bieten Vögeln Nahrung und Unterschlupf zugleich.
Der Herbst im Kleingarten ist also alles andere als eine Zeit des Rückzugs. Er ist vielmehr ein Moment der Ruhe und Besinnung, des Dankes für die Ernte und der Vorbereitung auf Neues. Mit etwas Umsicht und Liebe zur Natur lässt sich der Garten so gestalten, dass Mensch und Tier gleichermaßen profitieren – jetzt und im kommenden Jahr.
Termine:
2. und 16.11. „Gärtnertreff“ im Vereinshaus 10 – 13 Uhr
08.11. 15 Uhr Einladung zum Skat und Kniffel-Nachmittag
mit Anmeldung bis zum 02.11.
06.12. 15 Uhr Nikolausfest im Vereinshaus
30.01.2026 Jahreshauptversammlung im Vereinshaus
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Der Bezirksverband und seine Aufgaben!
Unsere Aufgabe ist es, das Kleingartenwesen zu fördern, für die Bereitstellung neuer und die Sicherstellung vorhandener Kleingartenflächen Sorge zu tragen und Kleingartenanlagen der übrigen Bevölkerung als zusätzliches öffentliches Grün zu erhalten. Durch fachliche Beratung und Information stellen wir die kleingärtnerische Nutzung unserer Gärten sicher.
Als Kleingärtner - oder Gartenfreunde, wie wir uns heute lieber nennen - genießen wir unsere Freizeit in unseren selbst gestalteten und genutzten Gärten, häufig inmitten der Stadt, in der wir leben. Wir gestalten und pflegen im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit die Wege und Freianlagen und bieten unseren Mitbürgern dadurch attraktive Erholungsräume.
Im städtischen Raum sind die Kleingartenanlagen wichtige Trittsteine für heimische Tier- und Pflanzenarten. Wir schützen diese Arten insbesondere dadurch, dass wir unsere Gärten natur- und umweltschonend bewirtschaften und insbesondere auf den Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln verzichten.
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Verantwortlich für diesen Newsletter:
Kleingärtner-Bezirksverband Lüneburg e.V., Bleckeder Landstr. 68, 21337 Lüneburg
Telefon: 04131/840599, E-Mail: kbv-lueneburg@t-online.de
Vertreten durch den 1. Vorsitzenden Sascha Rhein.
Registergericht: Amtsgericht Lüneburg, Registernummer: 20 VR 449
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