DER GRÜNE BRIEF
 
Kleingärtner-Bezirksverband Lüneburg e.V.
 
Heute im Brief 07/2026
 
 
 
Sommer, Sonne, Hitze ... und die Tiere?
Liebe Gartenfreunde,

wenn dieser Brief zu Euch kommt, ist die erste große Hitzewelle vermutlich vorbei.

Das wird aber sicher nicht die letzte in diesem Sommer gewesen sein!

Deshalb meine große Bitte: Stellt Wasser für die Vögel und die Insekten auf. Das ist ja auch gar nicht aufwendig, einen Topfuntersetzer mit Wasser befüllen, einen passenden Stein reinlegen, für die Insekten als Ausstiegshilfe noch ein paar kleine Zweige mit rein und fertig!

Das Wasser regelmäßig erneuern und das war es schon!

Ich wünsche euch einen wunderschönen,nicht zu heißen, Juli!
Arthur Ascher
 
 
Aus der Fachberatung
von Arthur Ascher
Besuch aus den Niederlanden am Schildstein!

Ende Juni bekam ich eine Mail von einem Studenten der Universität Wageningen mit der Anfrage ob man bei uns am Schildstein ein wenig forschen könnte.

Genauer gesagt ob man sich auf der Streuobst Wiese wissenschaftlich betätigen
dürfe. Erstmal war ich erstaunt, wie sind die denn auf mich gekommen? Naja, egal!

Natürlich habe ich zugesagt mich sofort um die organisatorischen Fragen gekümmert, den Streuobstwiesen Verein und die LZ kontaktieren, Termine abstimmen usw.

Am 3. Juni waren sie dann da und forschten fröhlich los! Für die Details könnt ihr euch gerne den Artikel in der online Ausgabe der LZ vom 20. Juni durchlesen.

Die Studenten hatten eine Menge Fragen und wir versuchten, soweit unsere Englisch Kenntnisse es zuließen, möglichst alles zu beantworten. 
Nach zwei Stunden war dann schon alles vorbei und die nette internationale Truppe fuhr wieder weiter zum nächsten Termin.

Anfang Juni wurden dann die Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen einer Präsentation an der Leuphana vorgetragen, das war auch alles auf englisch und ich habe vielleicht nicht alles richtig verstanden. Wie die auf uns gekommen sind weiß ich bis heute nicht ...
 
 
90 Jahre KGV Kirchsteig e.V.
 
90 Jahre Kleingartenverein – ein gelungenes Jubiläumsfest

Am 20. Juni 2026 feierte unser Kleingartenverein Kirchsteig e.V. in Lüneburg sein 90-jähriges Bestehen auf der Festwiese am Vereinsheim. Rund 80 Mitglieder und Gäste kamen zusammen, um dieses besondere Jubiläum gemeinsam zu feiern.

Nach der Begrüßung richteten Vertreter des Bezirksverbandes Sascha Rhein sowie die Bürgermeisterin Jule Grunau Grußworte an die Anwesenden und würdigten die langjährige Vereinsgeschichte und das Engagement der Mitglieder.

Für beste Unterhaltung sorgten die Schrotttrommler sowie musikalische Begleitung im Hintergrund. Auch kulinarisch war einiges geboten: Leckeres vom Grill, ein vielfältiges Buffet und ein reichhaltiges Kuchenbuffet ließen keine Wünsche offen.
Bei angenehmer Atmosphäre, guten Gesprächen und viel Zeit für den Austausch verbrachten alle gemeinsam einen schönen Nachmittag.

Das 90-jährige Vereinsjubiläum wird den Teilnehmenden sicherlich noch lange in guter Erinnerung bleiben.
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Erinnerungen und Ausblicke von Sascha Rhein

90 Jahre Kirchsteig 

90 Jahre - was für eine lange Zeit. Da ist ziemlich viel passiert.

Gegründet in einer der dunkelsten Zeit unserer Geschichte. Die Stadt Wolfsburg gab es noch nicht einmal. Der 2. Weltkrieg, D-Mark, Kalter Krieg und Wirtschaftswunder. Wiedervereinigung und Euro. Einwanderungsland Deutschland. Schlechte und gute Zeiten.

Fast 60 Jahre davon war ich mit dabei und habe Euch begleitet. Zugegeben, an die ersten Jahre habe ich wenig Erinnerung. Aber die ersten Fotos von mir als Kind sind fast alle hier entstanden.

Für viele Familien war der Kleingarten immer auch ein Ausweichplatz von dem überfüllten Zuhause. Wie bei meinen Eltern, die zusammen mit der Familie meiner Mutter in einem kleinen Reihenhaus gewohnt haben und dort mit mir zu dritt nur ein Zimmer bewohnten.

Und auch heute ist der Drang ins Grüne zum Glück ungebrochen. Damals wie heute war es die Aufgabe des Vereins, aus all den vielen Bedürfnissen der Mitglieder ein Gemeinschaftsgefühl zu entwickeln und zu fördern. Und das ist Euch im Kirchsteig hervorragend gelungen.

Als ich klein war, musste ich Wasser noch mit Schwengelpumpe holen. Strom gab es keinen. Beides habt ihr in unzähligen und mühevollen Stunden mit Gemeinschaftsarbeit zum Laufen gebracht.

Davon habe auch ich oft genug in den Gärten meiner Mutter, meines Vaters oder meiner Lieblingstante profitiert. Deswegen an dieser Stelle ein ganz persönlicher Dank an Euch!

Und auch wenn man die Trophäen betrachtet, braucht Ihr Euch nicht zu verstecken: Sieger in einem Bundes-Wettbewerb und bei der Gartenprämierung der Hansestadt Lüneburg standet Ihr unzählige Male auf dem Treppchen – wie im letzten Jahr.

Aber eines seid ihr für mich auf jeden Fall: Integrationsweltmeister! Nur wenige Vereine schaffen das, was Ihr hier geleistet habt, und Euer Multikultifest im letzten Jahr war dabei das i-Tüpfelchen.
Hallo
 
 
Sommer im Kleingarten
von Sascha Rhein
Zu Laut? – Welcher Krach ist in unseren Gärten erlaubt und hinzunehmen

In den meisten Gartenordnungen der Kleingartenvereine lässt sich eine Regelung zum Thema Lautstärke finden. Danach gibt es bestimmte Ruhezeiten - meist mittags, abends und nachts - in denen das Arbeiten mit lautstarken Maschinen untersagt ist.

Nun geht aber natürlich nicht nur Lärm von Maschinen aus. Laute Gespräche insbesondere einer großen Tee- oder Kaffeerunde, spielende Kinder oder Musik können natürlich ebenfalls eine Lautstärke aufweisen, die manch einer als störend empfindet.

Was ist da erlaubt?

In den meisten Ratgebern, die im weltweiten Netz zu finden sind, wird empfohlen, dass laute Geräusche auch durch Kinder oder Hunde, Musik oder ähnliches im Kleingarten zu vermeiden sind. Sollte es einmal mit dem Nachbarn nicht klappen, ist das Gespräch mit ihm zu suchen.

Das sind natürlich richtige und gute Tipps. Damit ist das Problem jedoch meist nicht gelöst. Denn wer ein Problem mit der Lautstärke seines Nachbarn hat, ist diesen Weg meist schon gegangen.

Als Jurist muss ich bei solchen Tipps immer ein wenig die Stirn runzeln, denn pauschale Hinweise auf eine möglichst gütliche Einigung als Problemlösung zeigen, dass es sich um ein schwieriges Thema handelt, das meist stark nach dem Einzelfall zu beurteilen ist.

Aber auch bei solchen Einzelfallentscheidungen je nach Umständen der Kleingartenanlage, der Nachbarn, des gelebten Miteinanders und der Art der Lautstärke gibt es dennoch ein paar allgemeine Regeln, die aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz folgen.

Denn auch Geräusche sind nur eine besondere Art der Immission, die von diesem Gesetz reglementiert werden. Dieses Gesetz heißt offiziell auch „Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“. § 1 bestimmt: „Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Wild- und Nutztiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre, das Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“

Auf dieser Grundlage hat die Rechtsprechung inzwischen mit vielen Urteilen Grenzen herausgebildet, die zu beachten sind.

Während der Ruhezeiten nachts (in Niedersachsen gesetzlich geregelt von 22 – 6 Uhr) soll danach in Wohngebieten – und Kleingartenanlagen sind hier entsprechend zu behandeln – die Grenze für Lautstärke bei 35 bis 40 Dezibel liegen. Zur Verdeutlichung: 35 Dezibel entstehen, wenn leise geflüstert wird.

Während der Ruhezeiten tagsüber (an Sonn- und Feiertagen von 0 – 24 Uhr) muss Zimmerlautstärke eingehalten werden. Das sind 50 bis 60 Dezibel, was in etwa einem normalen Gespräch entspricht.

Gesetzliche Vorgaben zur Mittagsruhe gibt es auf Bundes- und Länderebene nicht. Die Hansestadt Lüneburg hat hier ebenfalls keiner Vorschrift erlassen.
Darüber hinaus dürfen bestimmte lärmverursachende Maschinen nicht in der Zeit von 20 – 7 Uhr betrieben werden.

Das lässt in der Zeit von zumindest 7 – 20 Uhr einen erheblichen Spielraum. Allerdings haben die meisten Vereine auch Gartenordnungen erlassen, die weitere Ruhezeiten insbesondere zur Mittagszeit von 13 – 15 vorsehen oder abends ab 20 Uhr vorsehen. Diese Zeiten sind dann neben den gesetzlichen Ruhezeiten zu beachten und können bei Nichteinhaltung schnell zu einer Abmahnung und auch Kündigung führen.
Wir müssen also feststellen, dass Kleingartenanlagen nicht immer selbstverständlich Oasen der Ruhe sind, sondern dass auch hier ähnliche Vorschriften gelten wie in einem normalen Wohngebiet. Das ist ja auch verständlich, wenn wir bedenken, dass wir in unseren Kleingärten auch arbeiten wollen und dabei auch schon einmal motorbetriebene Geräte wie Rasenmäher und Heckenschere zum Einsatz kommen. Auch sind immer mal wieder Gäste zu Besuch. 
Zu beachten ist aber auch, dass der Pachtvertrag über eine Kleingartenparzelle grundsätzlich nur den Pächter selbst zur Bewirtschaftung und Erholung auf der Parzelle berechtigt und dass auch der Gartennachbar ein Recht auf Erholung gem. Bundeskleingartengesetz hat. In dieser schwierigen Lage, in der Interessen der Pächter aufeinandertreffen, ist der Vorstand gefragt, einen einvernehmlichen Ausgleich zu finden. Keine ganz einfache Aufgabe!

Und in der nächsten Ausgabe widme ich mich dann einem weiteren Sommerereignis: dem Grillen.
 
 
Rechtliches
von Sascha Rhein
 
Abmahnung und fristgemäße Kündigung wegen mangelnder kleingärtnerischer Nutzung - ein langer Weg
 
Unsere Gemeinschaft im Kleingarten verändert sich. Nicht nur, weil es auch gesellschaftliche Veränderungen gibt, denen wir in einer globalisierten Welt begegnen, sondern ganz einfach auch deswegen, weil uns Mitglieder jährlich verlassen und dafür andere dazukommen.

Was sich auf dem Papier wie ein einfacher Prozess anhört, ist es im realen Leben manchmal überhaupt nicht. Denn nicht jede Pächterin ist so ehrlich zu sich selbst, wie ich es jüngst am Telefon erlebt habe. Da hatte ich die Pächterin höflich per SMS angeschrieben, weil ein Blick über den Gartenzaun ergab, dass sie den Garten schon seit einem Weilchen nicht mehr bewirtschaftet. Wie sie sich denn den weiteren Weg vorstellen würde, habe ich sie direkt gefragt.
Sie antwortete ehrlich, dass sie es nicht mehr schaffe und sie den Garten gerne abgeben würde. Sie war erleichtert, als ich ihr vorschlug, dass wir gern bei der Suche eines Nachpächters und der Vermittlung der Abstandszahlung behilflich sind.

Leider ist nicht jedes Ende im Verein derart harmonisch.

Ist der Garten im Sommer noch halbwegs bewirtschaftet gewesen, fällt der Wegfall der Nutzung in einem Herbst und Winter kaum auf. Umso genauer muss der Vorstand hinschauen, um im Frühling zu erkennen, dass die Pächterin den Garten nicht mehr nutzt. Nun müssen schleunigst erste Kontaktaufnahmen erfolgen, um herauszufinden, wo das Problem liegt. Manchmal hält lediglich Arbeit oder Krankheit die Pächterin davon ab, den Garten aufzusuchen und die notwendigen Arbeiten vorzunehmen.
Garten ohne kleingärtnerische Nutzung
Ganz oft ist es aber nicht einmal mehr möglich, die Pächterin zu erreichen, z.B. weil sich die Mobilnummer oder die eMail-Adresse geändert haben. Dann ist es irgendwann Zeit, eine förmliche Abmahnung per Einwurfeinschreiben herauszuschicken.
 
Eine Antwort kommt daraufhin oft nicht. Anschließend bleibt dann nur noch der Ausspruch der fristgemäßen Kündigung nach § 9 BKleingG. Diese muss bis zum 3. Werktag im August ausgesprochen werden und beendet den Pachtvertrag zum 30. November des Jahres.
 
Gab es dann zum Jahresende immer noch keine Rückmeldung der Pächterin, hat der Verein meist keine andere Möglichkeit, als mit einer Räumungsklage zu arbeiten, um den Garten irgendwann einmal wieder offiziell zurückzuerhalten.
 
Zwischen den ersten Bewirtschaftungsmängeln im Herbst eines Jahres und dem Urteil in einem Räumungsverfahren liegen dann oft fast 2 Jahre und erhebliche Kosten für die Pächterin. Für beide Seiten ein großes Ärgernis.
 
Darum mein Appell an alle Pächterinnen: Irgendwann ist für uns im Garten und im Verein alle einmal Schluss. Das gehört zum Leben, zum Wachsen und Blühen einfach dazu. Wir haben es alle in der Hand, wie wir uns von einer Gemeinschaft verabschieden. Also macht es bitte Euren Vorständen einfacher und meldet Euch, wenn Ihr nicht mehr die Zeit und Muße findet, Euren Garten zu bewirtschaften. Das ist auch fairer gegenüber den vielen Menschen, die einen schönen Kleingarten suchen.
Und für alle anderen: Genießt diesen Sommer in Euren Gärten!
 
 
Vereins- und Familiennachrichten
Nachrichten, die hier veröffentlicht werden sollen, bitte jeweils bis zum 25. des Monats an den Kleingärtner-Bezirksverband schicken.
Familiennachrichten
Wir gratulieren!
 
SGV Brasilien
Erwin Herder, 14.07. - 78 Jahre

 
Vereinsnachrichten
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SGV Brasilien
von Diana Wege
Aktuelles aus dem Verein
 
Ein gelungenes, aber auch nasses Sommerfest im Schrebergartenverein   „Brasilien“ e.V.
 
Am 27. Juni 2026 fand auf dem Vereinsgelände des Schrebergartenvereins „Brasilien“ e.V. am Mühlenkamp in Winsen unser diesjähriges Sommerfest statt – und es war dank aller Helfer*innen trotz des Wetter ein schöner Tag. Bei anfangs bestem Sommerwetter durften wir die Besucherinnen und Besucher begrüßen, die gemeinsam mit uns einen fröhlichen und abwechslungsreichen Tag verbrachten.

Bereits zum Auftakt sorgte der Besuch der Feuerwehr Winsen für große Begeisterung und vor allem auch für Abkühlung. Nicht nur die Kinder waren fasziniert von dem Einsatzfahrzeug und nutzten die Gelegenheit, einen spannenden Einblick in die wichtige Arbeit der Feuerwehr zu erhalten. Alle Interessierten und die kleinen Gäste konnten Technik hautnah erleben und den Brände löschen.
Aufgrund des heißen Wetters mussten leider die anderen Highlight ausbleiben. Die Ziegen blieben im Stall bzw. auf der Weide und die Zumba Kids hatten ebenfalls frei. In solchen Fällen geht bei Groß und Klein die Gesundheit vor.
An den zahlreichen Mitmach-Stationen herrschte am Nachmittag über reger Betrieb. Ob Torwandschießen, Dosenwerfen, Malstation, Luftballonschießen oder Goldschürfen – für Spiel und Spaß war reichlich gesorgt. Das DRK unterstützte uns zusätzlich mit tollen Spielen.
Leider überraschte uns dann doch das Unwetter und zwang uns zum vorzeitigen Ende. Aber davon haben wir uns nicht unterkriegen lassen. Die Gemeinschaft hat dann wieder mal gezeigt, wie gut sie zusammenhält. Alle packten mit an und haben trotz Hagel und Gewitter schnell die Stände abgebaut und sich im Festzelt versammelt.

Trotz nassen Füßen und Abkühlung von oben gab es anschließend für alle Wurst und Fleisch vom Grill und kühle Getränke und für die Kinder ein erfrischendes Eis.
Ab dem Abend wurde es dann musikalisch, Dieter Kindler und Olaf Lennartz rundeten das Sommerfest mit stimmungsvoller Live-Musik ab und sorgten für einen gelungenen Ausklang.

Ein herzliches Dankeschön gilt allen Helferinnen und Helfern, Unterstützern sowie unseren Gästen, die diesen Tag zu etwas Besonderem gemacht haben. Wir freuen uns schon jetzt auf das nächste gemeinsame Fest!
Termine:
 
05.07.26 + 19.07.26          10:30 Uhr bis 13:00 Uhr
                                          Gärtnertreff im Vereinshaus
Wir wünschen allen Familien und Kindern schöne Sommerferien!
 
Impressum
Der Bezirksverband und seine Aufgaben!
Unsere Aufgabe ist es, das Kleingartenwesen zu fördern, für die Bereitstellung neuer und die Sicherstellung vorhandener Kleingartenflächen Sorge zu tragen und Kleingartenanlagen der übrigen Bevölkerung als zusätzliches öffentliches Grün zu erhalten. Durch fachliche Beratung und Information stellen wir die kleingärtnerische Nutzung unserer Gärten sicher.
Als Kleingärtner - oder Gartenfreunde, wie wir uns heute lieber nennen - genießen wir unsere Freizeit in unseren selbst gestalteten und genutzten Gärten, häufig inmitten der Stadt, in der wir leben. Wir gestalten und pflegen im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit die Wege und Freianlagen und bieten unseren Mitbürgern dadurch attraktive Erholungsräume.
Im städtischen Raum sind die Kleingartenanlagen wichtige Trittsteine für heimische Tier- und Pflanzenarten. Wir schützen diese Arten insbesondere dadurch, dass wir unsere Gärten natur- und umweltschonend bewirtschaften und insbesondere auf den Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln verzichten.
Verantwortlich für diesen Newsletter:
Kleingärtner-Bezirksverband Lüneburg e.V., Bleckeder Landstr. 68, 21337 Lüneburg
Telefon:   04131/840599,  E-Mail: kbv-lueneburg@t-online.de
Vertreten durch den 1. Vorsitzenden Sascha Rhein.

Registergericht: Amtsgericht Lüneburg, Registernummer: 20 VR 449
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