|
|
|
DER GRÜNE BRIEF
Kleingärtner-Bezirksverband Lüneburg e.V.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
Aufgrund der voraussichtlichen hohen Temperaturen am Mittwoch hat die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg in Abstimmung mit dem Ausschussvorsitzenden Gros entschieden, die Gartenbegehung am Mittwoch (02.07.2025) zu verschieben!
Neuer Termin ist der 02.09.2025.
|
|
|
|
|
|
Zeitleiste
Gartenbegehung 02. Juli 2025
16:00 Uhr bis 16:45 Uhr
Begehung KGV Am Schildstein e.V.
Treffpunkt Vereinshaus KGV Am Schildstein e.V.
zum Beginn Kaffee und Kuchenbuffet mit Zeit für Nachfragen
anschließend kurze Vorstellung des Vereins durch den Vorstand und Besichtigung
16:45 Uhr bis 16:50 Uhr
Fußweg vom KGV Am Schildstein e.V. zum KGV Jägerteich e.V.
16:50 Uhr bis 17:25 Uhr
Begehung KGV Jägerteich e.V.
Treffpunkt Vereinshaus KGV Jägerteich e.V.
anschließend kurze Vorstellung des Vereins durch den Vorstand und Besichtigung
17:25 Uhr bis 17:40 Uhr
Fahrt vom KGV Jägerteich e.V. zum KGV Bockelsberg e.V.
17:40 Uhr bis 18:15 Uhr
Begehung KGV Bockelsberg e.V.
Treffpunkt Vereinshaus KGV Bockelsberg e.V.
anschließend kurze Vorstellung des Vereins durch den Vorstand und Besichtigung
18:15 Uhr bis 18:20 Uhr
Fußweg vom KGV Bockelsberg e.V. zum KGV Düvelsbrook e.V.
18:20 Uhr bis 19:00 Uhr
Begehung KGV Düvelsbrook e.V.
Treffpunkt Vereinshaus KGV Düvelsbrook e.V.
anschließend kurze Vorstellung des Vereins durch den Vorstand
Abschlussgespräch bei kleinem Abendessen und Getränken mit Zeit für Nachfragen.
Teilnahme aller Vereine
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
Gartenbegehung am 03.06.2025
von Sascha Rhein
|
|
|
|
|
|
Das Sandarium und der mähfreie Mai
Am 03. Juni 2025 ab 16 Uhr haben sich die Vertreter der Vereine Brauerteich, Krähensaal, Zeltberg und Kirchsteig mit den Mitgliedern des Ratsausschusses der Hansestadt Lüneburg für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten sowie Vertretern der Verwaltung der Hansestadt Lüneburg zu einer Gartenbegehung durch diese vier Anlagen getroffen.
Den Beginn machte der KGV Brauerteich e.V. mit einer Vorstellung des Vereins und seiner Arbeit in den vergangenen 2 Jahren seit der letzten Gartenbegehung im Sommer 2023.
|
|
|
|
|
|
|
|
Anschließend ging es zu einem kurzen Rundweg durch die Anlage des Vereins, in dem wir einen besonderen Garten besichtigen konnten: Dabei handelt es sich um die Anlage eines Sandariums in dem öffentlich zugänglichen Kräutergarten. Das Sandarium ist eine künstliche Nisthilfe für bodenbrütende Wildbienenarten, die rund 70 % aller heimischen Arten ausmachen und in ihrer Existenz gefährdet sind. Dieses Projekt soll im Laufe des Jahres weiter vervollständigt werden, insbesondere um einen Totholzhaufen, ein Steinbeet eine kleine Wassertränke und insektenfreundliche Bepflanzung. Zusätzlich werden noch Hinweisschilder über die Themen Sandarium, Wildbienenarten und bienenfreundliche Pflanzen aufgestellt. Ziel des Projektes soll sein, Menschen zu informieren, sie für das Thema zu sensibilisieren und auch zum Nachmachen anzuregen.
|
|
|
|
|
|
|
Weiter ging es in den KGV Krähensaal e.V., wo wir am Vereinshaus von der Vorsitzenden Patricia Leverenz und der Kassiererin Ela Möller empfangen worden. Auch hier wurde uns nach vielen interessanten Informationen zum Verein ein besonderes Projekt vorgestellt: der mähfreie Mai.
Aufgrund des sandigen Bodens auf dem Kreideberg handelt es sich auch bei den Wegen in der Kleingartenanlage Krähensaal überwiegend um verdichtete Sandböden. Das Regenwasser kann dabei nur schlecht versickern und ökologisch ist dadurch eine große Fläche in der Anlage vollkommen ungenutzt. Mit dem mähfreien Mai hatte der Vorstand des Vereins dazu aufgerufen, Gräser auf den Wegen auch einmal wachsen zu lassen. Auf einigen Wegen konnten wir das erste Grün bei der Begehung sehen. Aber auch in den Gärten selbst wurde dazu aufgerufen, die Gräser einmal wachsen zu lassen, auf das Insekten z.B. den sich ausbreitenden Klee nutzen konnten.
Im Zeltberg wurden wir von Jürgen Ahlfeld und seinem Vorstand auf gewohnt liebenswürdige Art und Weise begrüßt. Auch hier wurden wir mit Informationen auf einem kurzen Spaziergang durch die schöne Anlage versorgt.
Den Abschluss an diesem Tag machte die Kleingartenanlage Kirchsteig. Nachdem der Verein im Jahr 2023 mit ca. 35 leerstehenden Gärten (ca. 15 % der Gärten) ein erhebliches, strukturelles Problem aufzuweisen hatte, hat nun ein neuer Vorstand ab Herbst 2023 zusammen mit dem BV Lüneburg diesen Leerstand auf nahezu null reduziert, Gärten und Wege wieder in Ordnung gebracht. Eine Mammutaufgabe, die noch nicht zu Ende ist. Wir konnten uns jedoch davon überzeugen, dass der Verein auf einem sehr guten Weg ist!
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
Rechtliches
von Sascha Rhein
|
|
|
|
|
|
Versiegelung
Im Rahmen der Schottergärten ober auch bei übergroßen Terrassen taucht immer wieder die Frage auf: Wieviel versiegelte Fläche ist in Kleingärten erlaubt. Und immer wieder halten sich teils haltlose Gerüchte und Halbwahrheiten. Zeit, das Thema Versiegelung einmal rechtlich genauer zu betrachten.
Egal ob Kleingarten oder Hausgrundstück: Ein Schottergarten verbietet sich bereits nach § 9 niedersächsische Bauordnung. Absatz 2 lautet: „Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind." Schottergärten verstoßen gegen dieses Gebot. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat diese Rechtsansicht bestätigt mit Beschluss vom 17. Januar 2023. Näheres dazu in unserem Grünen Brief vom Februar 2023.
Im Gegensatz zu Schottergärten sind jedoch Terrassen und Wege eine zulässige Nutzung im Sinne des § 9 Abs. 2 NBauO. Doch wie groß dürfen die dann letztendlich sein?
Für normale Hausgrundstücke ist das recht einfach zu beantworten. Im Bebauungsplan gibt die Grundflächenzahl (GRZ) an, wie viel Prozent der Grundstücksfläche maximal versiegelt (bebaut) werden darf. Ein Wert von 0,5 bedeutet dabei, dass die Hälfte des Grundstücks bebaut und versiegelt werden dürfte.
Für Kleingärten gibt es eine solche Grundflächenzahl im Bebauungsplan meist nicht. Für jeden verständlich heißt das aber gerade in unseren Kleingärten nicht, dass nun der Boden auf der gesamten Parzelle versiegelt werden darf.
Aber welche Regelung gilt dann?
In einigen Kleingärtnervereinen und Landesverbänden gibt es eine 6-Prozent-Regelung. Danach dürfen neben der Laube nur noch weitere 6 Prozent der Fläche überbaut und versiegelt werden. Bei 400 qm sind das neben der Laube von 24 qm dann noch ganze weitere 24 qm für Terrasse, Wege, Gewächshaus, Pool etc. Das hört sich nicht nur wenig an, sondern ist es auch - ein 20 m langer Weg mit einem halben Meter Breite würde davon schon 10 qm verbrauchen. Wohlgemerkt handelt es sich dabei um selbst gesetzte Beschränkungen, die nur über die Gartenordnung bzw. den Pachtvertrag Geltung erlangen können.
In Lüneburg und den angeschlossenen Vereinen in Winsen, Tostedt, Buchholz, Soltau und Reppenstedt gibt es eine solche Regelung nicht.
Wie oben ausgeführt, müssen nach § 9 NBauO Flächen Grünflächen sein, "soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind".
Was ist die zulässige Nutzung der Kleingartenparzelle?
Hierzu gibt § 1 Abs. 1 Nr. 1 des BKleingG Auskunft: ein Kleingarten dient der "nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und der Erholung.
Der Bundesgerichtshof hat in seiner maßgeblichen Entscheidung aus dem Jahr 2024 (III ZR 281/03) beide Punkte - Gartenbauerzeugnisse und Erholung - gleichwertig nebeneinander gestellt. Erstmals wird auch eine Drittel-Regelung angesprochen, wobei dies immer wieder falsch verstanden worden ist und sich nicht auf den einzelnen Garten, sondern auf die Anlage beziehen soll.
Nichtsdestotrotz ist aus diesem Urteil immer wieder die den meisten Kleingärtnern bekannte Drittel-Regelung abgeleitet worden:
- Ein Drittel für den Anbau von Obst und Gemüse.
- Ein Drittel für Zierpflanzen, Rasenfläche und Gartengestaltung.
- Ein Drittel für Wege, die Laube und Terrasse im Schrebergarten.
Bei einer Gartengröße von 400 qm wären das immerhin 133 qm für Wege, Laube, Terrasse etc. Hört sich erst einmal viel an, doch mit Teichen, Gewächshäusern und ähnliches fällt hierunter auch eine ganze Menge von Baulichkeiten, die oft in einer Kleingartenparzelle zu finden sind.
Ohne weitere vertragliche Regelung in der Gartenordnung, Bauordnung oder Pachtvertrag der Vereine und Verbände sollten somit diese 33 Prozent für die Bebauung die Maximalversiegelung auf der Kleingartenparzelle darstellen.
Wer sein Drittel an Versiegelung noch nicht ausgereizt hat, sollte jedoch jetzt nicht anfangen, nun damit zu beginnen. Denn im Bereich des Kleingärtner-Bezirksverbandes Lüneburg e.V. gibt es noch eine weitere Einschränkung zu beachten: Die Bauordnung des Bezirksverbandes, die Teil des Pachtvertrages ist. Darin heißt es:
„Jede sonstige Baumaßnahme bedarf der Genehmigung, die über den Kleingärtnerverein beim Kleingärtner-Bezirksverband Lüneburg e.V. zu beantragen ist. Hierunter fallen auch alle nachträglichen Änderungen, Erweiterungen und Erneuerungen vorhandener Anlagen. Mit den Bauarbeiten darf erst nach Genehmigung begonnen werden.
Unter den Begriff „Sonstige Baumaßnahmen" fallen z.B.
- das Setzen von Zäunen (auch Sichtschutzzäunen),
- das Aufstellen von transportablen Schuppen u.ä. und Kinderspielhäusern,
- das wesentliche Verändern von Grund und Boden, z.B. Aushub u.ä., Aufbringen von Kies, Schotter o.ä. auf die Gartenfläche.
Gartenlauben, Gewächshäuser, Baulichkeiten, Bauteile, Versorgungsanlagen u.s.w., die entgegen geltenden Vorschriften errichtet wurden, sind auf Verlangen des Kleingärtner-Bezirksverband Lüneburg e.V. unverzüglich zu entfernen."
Danach bedarf auch jede Art der Versiegelung einer vorherigen Genehmigung des Kleingärtner-Bezirksverband Lüneburg e.V.
Liebe Gartenfreunde, fragt daher bitte erst einmal nach, bevor Ihr mit der Verlegung von Waschbetonplatten für eine Terrasse oder einen Weg beginnt.
Und beachtet bitte: Auch, wenn dieses Maß an Versiegelung erlaubt ist, sollten wir darauf Achtgeben, möglichst so wenig Fläche wie möglich zu versiegeln und stattdessen die ökologische Aufgabe unserer Kleingärten zu betonen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, diesen Aspekt neben der kleingärtnerischen Nutzung und der Erholung auch im Gesetz zu verankern.
|
|
|
|
|
|
|
|
Eine Terrasse mit Waschbetonplatten Ein unversiegelter Weg
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
Vereins- und Familiennachrichten
|
|
|
|
|
|
Nachrichten, die hier veröffentlicht werden sollen, bitte jeweils bis zum 25. des Monats an den Kleingärtner-Bezirksverband schicken.
|
|
|
|
|
|
|
|
Geburtstage
SGV Brasilien
Erwin Herder, 77 Jahre
|
|
|
|
|
|
_______________________________________________________________________________________________
|
|
|
|
|
|
|
|
Gartenfreunde Moorfeld
von Sascha Rhein
|
|
|
|
|
|
|
|
_______________________________________________________________________________________________
|
|
|
|
|
|
SGV Brasilien
von Anja Packebusch
|
|
|
|
|
Am 21.06. fand im Schrebergartenverein Brasilien ein fröhliches Kinderfest statt, das sowohl Groß als auch Klein viel Freude bereitet hat. Das Wetter war perfekt, um gemeinsam einen schönen Tag im Grünen zu verbringen.
Die Kinder konnten sich bei verschiedenen Aktivitätsspielen austoben. Es gab spannende Spiele wie Fühlen und Riechen, Dosenwerfen und eine kreative Bastelstation. Die Kinder hatten viel Spaß beim Mitmachen und Lachen, und auch die Erwachsenen waren begeistert, gemeinsam mit den Kleinen aktiv zu sein.
|
|
|
|
|
|
|
|
Torwandschießen zum Kinderfest Bastelstation zum Kinderfest mit Emrah
|
|
|
|
|
|
|
|
Spielestation zum Kinderfest
|
|
|
|
|
Als besonderes Highlight gab es für alle eine große Portion Eis, die bei den warmen Temperaturen besonders gut ankam. Die Kinder genossen die kühlen Leckereien und konnten sich zwischendurch erfrischen.
Das Kinderfest war ein voller Erfolg und hat gezeigt, wie schön Gemeinschaft und gemeinsames Spielen sein können. Wir freuen uns schon auf das nächste Treffen und auf weitere fröhliche Tage im Schrebergartenverein Brasilien!
|
|
|
|
|
|
Am 22.06. fand im Kleingartenverein ein gemütlicher Frühstücksbrunch statt, der vom Vorstand liebevoll vorbereitet wurde. Mitglieder und Gäste konnten sich auf einen reichhaltigen und leckeren Start in den Tag freuen.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Der Brunch wurde im Vereinshaus und davor unterm Zelt aufgebaut, sodass alle in entspannter Atmosphäre gemeinsam frühstücken konnten. Es gab eine große Auswahl an frischen Brötchen, Broten, Aufschnitt, Käse, Marmeladen und Aufstrichen. Auch Obst mit einem Schokobrunnen standen bereit, um den Gästen eine abwechslungsreiche Mahlzeit zu bieten. Der Vorstand hatte außerdem für Kaffee, Tee und Saft gesorgt, sodass niemand hungrig oder durstig blieb. Viele Mitglieder nutzten die Gelegenheit, sich bei dem gemeinsamen Frühstück auszutauschen, neue Kontakte zu knüpfen und die Gemeinschaft im Verein zu stärken.
|
|
|
|
|
|
|
|
Thomas und Gaby mit Familie zum Frühstücksbrunch
|
|
|
|
|
|
Termine
06.07. Gärtnertreff 10-13 Uhr
12.07. Gemeinschaftsarbeit Gärten 43-63 10.00-11.30
20.07. Gärtnertreff 10-13 Uhr
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Der Bezirksverband und seine Aufgaben!
Unsere Aufgabe ist es, das Kleingartenwesen zu fördern, für die Bereitstellung neuer und die Sicherstellung vorhandener Kleingartenflächen Sorge zu tragen und Kleingartenanlagen der übrigen Bevölkerung als zusätzliches öffentliches Grün zu erhalten. Durch fachliche Beratung und Information stellen wir die kleingärtnerische Nutzung unserer Gärten sicher.
Als Kleingärtner - oder Gartenfreunde, wie wir uns heute lieber nennen - genießen wir unsere Freizeit in unseren selbst gestalteten und genutzten Gärten, häufig inmitten der Stadt, in der wir leben. Wir gestalten und pflegen im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit die Wege und Freianlagen und bieten unseren Mitbürgern dadurch attraktive Erholungsräume.
Im städtischen Raum sind die Kleingartenanlagen wichtige Trittsteine für heimische Tier- und Pflanzenarten. Wir schützen diese Arten insbesondere dadurch, dass wir unsere Gärten natur- und umweltschonend bewirtschaften und insbesondere auf den Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln verzichten.
|
|
|
|
|
Verantwortlich für diesen Newsletter:
Kleingärtner-Bezirksverband Lüneburg e.V., Bleckeder Landstr. 68, 21337 Lüneburg
Telefon: 04131/840599, E-Mail: kbv-lueneburg@t-online.de
Vertreten durch den 1. Vorsitzenden Sascha Rhein.
Registergericht: Amtsgericht Lüneburg, Registernummer: 20 VR 449
Trotz sorgfältig inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Für den Inhalt der Beiträge sind ausschließlich die Verfasser verantwortlich.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|