DER GRÜNE BRIEF


Kleingärtner-Bezirksverband Lüneburg e.V.
 
Heute im Brief 03/2025

- Termine
 
 
Termine
Mitgliederversammlung Kleingärtnerbezirksverband Lüneburg e.V.

Samstag, 15. März 2025 - 10.00 Uhr
Vereinshaus des KGV Krähensaal e.V.


Workshop Veredelung

Samstag, 15. März 2025 - 13:00 Uhr
Treffpunkt Vereinsheim KGV Am Schildstein
 
 
Aus der Fachberatung
von Arthur Ascher
Hallo liebe Gartenfreunde!

Es gibt noch Plätze für das Stauden-Vermehrungs Projekt!

Der erste Termin hat zwar schon stattgefunden, es ist aber noch möglich jetzt einzusteigen.

Dafür bitte bei mir telefonisch unter 015781829600 melden.
 
 
Mitgliederversammlung
Kleingärtner Bezirksverband Lüneburg e.V.

Vorläufige Tagesordnung

TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2: Genehmigung der vorläufigen Tagesordnung

TOP 3: Begrüßung durch den Vorstand des BV

TOP 4: Totenehrung

TOP 5: Grußworte der Gäste

TOP 6: Geschäftsbericht des Vorstandes

TOP 7: Kassenbericht (ist der Einladung beigefügt)

TOP 8: Revisionsbericht und Entlastung des Vorstandes

TOP 9: Genehmigung des Haushaltsvoranschlags für das Jahr 2025 (ist der Einladung
beigefügt)

TOP 10: Wahlen
  • 2. Vorsitzende/r
  • 1. Kassier/in
  • Fachberater/in
  • 2 Revisoren/inen und stellvertretende/r Revisor/in
TOP 11: Verschiedenes

TOP 12: Schlusswort
 
 
Rechtliches
von Sascha Rhein
Einsicht in die Vereinsunterlagen

Die meisten Vereine haben sie schon hinter sich: die Mitgliederversammlung (meist auch Jahreshauptversammlung genannt) für das laufende Kleingartenjahr bis zum 30. November 2025. Und immer wieder dürfen sich die Vorstände Gedanken über Anträge aus der dem Kreis der Mitglieder machen, die unser Vereinsleben bereichern können und ein Ausdruck unseres demokratischen Umgangs miteinander sind. Denn auf diese Weise können wir Mitglieder einfach und schnell Einfluss auf die Vereinsführung nehmen.

Manche Anträge dagegen sind jedoch einfach nur skurril – oder rechtlich problematisch.

So wurde mir der Antrag eines Mitglieds zu Prüfung vorgelegt, der wie folgt lautet: „Antrag: Einsicht in die Geschäftsunterlagen“.

Habe ich als Mitglied ein Recht darauf, jederzeit Einsicht in die Vereinsunterlagen zu nehmen?

Die Antwort darauf ist ein klares Nein.

Das liegt nicht daran, dass bei einem solchen Recht und mehreren hundert Mitgliedern der Vorstand eines Vereins allein mit solchen Einsichtsanträgen sehr viel Zeit zubringen könnte. Eine wesentliche Begründung ist neben dem verständlichen Datenschutz, der bei einer umfassenden Einsichtnahme bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt werden könnte, aber die Tatsache, dass das Gesetz in Form des BGB den Mitgliedern ein anderes Instrument an die Hand gegeben hat, um Auskünfte zu erlangen: die Mitgliederversammlung.

Mitgliederrechte sind auf der Mitgliederversammlung auszuüben. Dieser Grundsatz ist vom BGH immer wieder bestätigt worden. Ein Mitglied, das Auskunft von seinem Vorstand begehrt, hat dieses Anliegen damit grundsätzlich im Rahmen der Mitgliederversammlung vorzutragen.

Auch Ausnahmen von diesem Grundsatz hat der BGH klar definiert:
  • Zum einen sieht § 37 BGB (Minderheitenbegehren) eine solche Ausnahme vor. Denn um Mitglieder von   einem solchen Minderheitenbegehren zu unterrichten, muss eine Kontaktaufnahme erfolgen können. In    diesem Fall sind Zugang zu Namen und Anschriften bzw. eMail-Adressen notwendig und von dem Vorstand zur Verfügung zu stellen.
  • Eine weitere Ausnahme hat der BGH in seinem Beschluss vom 21. Juni 2010 (Az. II ZR 219/09) dargestellt: An der Offenbarung von Namen und Anschriften der Mitglieder muss ein berechtigtes Interesse bestehen. Ein solches berechtigtes Interesse besteht neben den zuvor genannten Fall des § 37 BGB dann, wenn „das Mitglied nach den Umständen des konkreten Falles die in der Mitgliederliste enthaltenen Informationen ausnahmsweise benötigt, um das sich aus seiner Mitgliedschaft ergebende Recht auf Mitwirkung an der Willensbildung im Verein wirkungsvoll ausüben zu können“. Dieses berechtigte Interesse hat das Mitglied vorzutragen und darzulegen. Darüber hinaus muss dieses berechtigte Interesse des einzelnen Mitgliedes bei einer Abwägung dem Interesse aller Mitglieder auf Datenschutz überwiegen.
Und was für eine Einsicht in die Mitgliederliste gilt, gilt erst recht für eine Einsicht in die Kassenunterlagen des Vereins. Hier ist zu beachten, dass die Satzungen der Kleingärtnervereine durch das Prüfrecht der Kassenrevisoren, die ihren Auftrag für die Mitgliederversammlung wahrnehmen, ein solches Einsichtsrecht in die Kassenunterlagen außerhalb der Mitgliederversammlung ja auch schon besteht.

Es reicht also nicht aus, einfach einmal Einsicht in alle Geschäftsunterlagen des Vereins zu verlangen. Für Fragen des Mitglieds hierzu ist grundsätzlich die Mitgliederversammlung zuständig. Nur in engen Ausnahmen ist eine solches Einsichtsbegehren stattzugeben.

Und wer wirklich über diese Grenzen hinaus den ständigen Wunsch zur Einsichtnahme in wichtige Unterlagen des Vereins verspürt, dem sei die Mitarbeit im Vorstand des Vereins angeraten.
 
 
 
Vereins- und Familiennachrichten
Nachrichten, die hier veröffentlich werden sollen, bitte jeweils bis zum 25. des Monats an den Kleingärtner-Bezirksverband schicken.
Familiennachrichten
SGV Brasilien
Verstorben

Im Januar ereilte uns noch die Nachricht, dass unser ehemaliges Gartenmitglied Manfred Windt verstorben ist. 
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Vereinsnachrichten
SGV Brasilien
von Anja Packebusch
Bei uns im Verein ging mit der letzten Jahreshauptversammlung am 31.01.2025 eine Ära zu Ende. Unser 1. Kassierer hat nach nunmehr 37 Jahren unermüdliche ehrenamtliche Tätigkeit sein Amt niedergelegt. Hierfür möchten wir Erwin ganz herzlichst Danken. Er war stets zur Stelle, wenn das Gartenhaus mal wieder dunkel blieb und der Strom weg war. Mit seiner Aktentasche unterm Arm, kam er zu fast jeder Gartenübergabe und hat einem die Rechnung noch schnell über den Gartenzaun zugesteckt. Nun war es für Ihn an der Zeit die Zügel in eine ander Hand zu übergeben. Übernommen hat dies unser Mitglied Wiebke Grljusic-Thieme. 
Danksagung Erwin Herder für über 37 Jahre Vereinsarbeit
 Der Festausschuss bei der Vorbereitung zu Danz op de Deel                                                                               Geschmücktes Vereinshaus zu Danz op de Deel
Wir nehmen noch Anmeldungen für unser Kniffel - und Skatturnier entgegen.
Termine
 
02.03. Gärtnertreff 10-13 Uhr
08.03. Kniffel - und Skatturnier
16.03. Gärtnertreff 10-13 Uhr
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Impressum
Der Bezirksverband und seine Aufgaben!

Unsere Aufgabe ist es, das Kleingartenwesen zu fördern, für die Bereitstellung neuer und die Sicherstellung vorhandener Kleingartenflächen Sorge zu tragen und Kleingartenanlagen der übrigen Bevölkerung als zusätzliches öffentliches Grün zu erhalten. Durch fachliche Beratung und Information stellen wir die kleingärtnerische Nutzung unserer Gärten sicher.

Als Kleingärtner - oder Gartenfreunde, wie wir uns heute lieber nennen - genießen wir unsere Freizeit in unseren selbst gestalteten und genutzten Gärten, häufig inmitten der Stadt, in der wir leben.
Wir gestalten und pflegen im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit die Wege und Freianlagen und bieten unseren Mitbürgern dadurch attraktive Erholungsräume.
Im städtischen Raum sind die Kleingartenanlagen wichtige Trittsteine für heimische Tier- und Pflanzenarten. Wir schützen diese Arten insbesondere dadurch, dass wir unsere Gärten natur- und umweltschonend bewirtschaften und insbesondere auf den Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln verzichten.


 
Verantwortlich für diesen Newsletter:
Kleingärtner-Bezirksverband Lüneburg e.V., Bleckeder Landstr. 68, 21337 Lüneburg
Telefon:   04131/840599,  E-Mail: kbv-lueneburg@t-online.de

Vertreten durch den 1. Vorsitzenden Sascha Rhein.


Registergericht: Amtsgericht Lüneburg, Registernummer: 20 VR 449
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