Der Grüne Brief
 


DER GRÜNE BRIEF


Kleingärtner-Bezirksverband Lüneburg e.V.
 
 
 
Jetzt im Garten
 
von Wolf Waltje
 
Die Küchenschelle läutet das kommende Frühjahr ein!
Gartenzeit im März!
Nun ist es Zeit, im Gemüsegarten die Beete aufzulockern und Kompost und Dünger darauf zu verteilen. Um Vollmond herum nimmt der Boden am besten den frischen Dünger auf. Auch die Erdbeeren brauchen ihre Frühjahrsdüngung und die Beerensträucher freuen sich über eine Kompostgabe.
Um den 8. März herum ist ein günstiger Zeitpunkt Kartoffeln zum Vorkeimen in frische feuchte Erde zu legen.
Auf Beete, die erst später bepflanzt werden sollen, kann man jetzt noch Gründüngung säen - wie wäre es mal mit Phacelia, dem Bienenfreund!
Stauden sollten spätestens alle 5 Jahre geteilt und verpflanzt werden, das fördert Wuchs und Blühwilligkeit. Staudenastern sollten nur im Frühjahr geteilt und verpflanzt werden.
 
 
Dieses Gedicht veröffentlichen wir mit der freundlichen Genehmigung von Katharina Grube.
Besinnliches
von Katharina E. Grube ©
Lieses Ahnen
 
In’t oole Holt
dor slöpt een Fröhjahrsdroom.
An’n möhren Beerboom
kloppt de Specht.
De Sommer kommt mit Blomenpracht
und geiht mit riepes golles Korn.
Vagels fleegt
in een’n Kiel,
stracks to in klore Luft.
Dat ierste Is spannt
sacht sick üm den Steen.
De Haselbusch,
de Eiben ook,
se weet dat lang,
dat is een Mutt.
Inspunnen
bün ock ick
in düssen Loop.
 
 

 
 
 
                                                          
 
 
 
Nachrichten die hier veröffentlich werden sollen, bitte jeweils bis zum 20. des Monats an Lea Rhein schicken.

 
Vereins- und Familiennachrichten
Familiennachrichten
Geburtstage:
SGV Brasilien Winsen (Luhe)
Karl-Heinz Uhrmacher, 85 Jahre
Gerd Ringleb, 70 Jahre

 
SGV Brasilien Winsen (Luhe)
Vor einer Woche hat der Winter sich verabschiedet. Bei frühlingshaften Temperaturen treibt es die Schreber in die Gärten. Es werden Hecken geschnitten, Wege ausgebessert, Platten neu verlegt. Vielerorts wird schon mal das alte Laub entfernt oder Stauden frei geschnitten. Die Schneeglöckchen und Winterlinge blühen, die Krokusse und andere Frühblüher sprießen. Der erste Star wurde an der Futterstelle gesichtet. Was wollen wir mehr. Corona verschafft uns Zeit, auf der Scholle zu werkeln.
Annemarie Herder

Futterplatz im Garten Lutz und Susanne Wortmann
KGV Am Schildstein
Saisonauftakt am Schildstein
Im Februar ruhten die Gärten unter einer Schneedecke. Eis und Schnee verwandelten die Wege in Schlittenbahnen. Die Haselblüte machte zwischen dem Weiß mit ihrem zarten Grün auf sich aufmerksam. Meisen und Amseln zwitscherten munter, als sei bereits Frühling. Doch für die Arbeit in den Gärten war es noch zu kalt und zu nass. Einzig drinnen im Vereinsheim tat sich etwas. Die Renovierung schreitet voran, soweit die Corona-Bestimmungen dies erlaubten. Die alte Küche ist raus, der platzfressende Tresen ebenso. Mitte Februar startete der Elektriker mit der Sanierung der Kabel und Dosen. Auch trudelten die Bewerbungen um Parzellen wieder zahlreicher ein, die Warteliste wächst. Der Vorstandtagt ohnehin ganzjährig und seit November wieder durchgängig per Skype, sodass erste Termine festgesetzt werden konnten. 
 
Am 27.3.2021 soll das Wasser angestellt werden. Wir freuen uns über Unterstützung aus den Reihen der Mitglieder*innen, um dies möglichst schnell zu bewerkstelligen. Bei fast 300 Gärten ist dies bekanntermaßen eine nicht ganz leichte Aufgabe. Schließlich muss geprüft werden, ob irgendwo ein Hahn offen ist oder, zum Beispiel durch Frostschäden, einLeck in einer Leitung Wasser raussprudeln lässt.  
 
Das Gemeinsame Anpacken (GMA) soll am 3. April losgehen. Es findet wie gewohnt am Samstag Vormittag statt, jeweils von 8 bis 12 Uhr. Eine Liste wird wie stets ausgehängt, wann welche Gärten dran sind. Außerdem sollen, wie im letzten Jahr, auch die GMA-Projekte wieder starten. Wer noch eine Projektleitung übernehmen will, melde sich beim Vorstand. Interessierte können sich dann auf einer Moodle-Liste oder per Mail, Brief und persönlich im Vereinsbüro für ein Projekt ihrer Wahl eintragen. Als Teilnehmende eines Projektes erledigt der Pächter oder die Pächterin sein GMA unabhängig von den Samstagsterminen, indem er sich für eine Tätigkeit in der Kolonie mit verantwortlich zeigt. Deren Erledigung ist dann Beweis genug, dass angepackt wurde. Das kann das Leeren der Mülleimer sein, das im Übrigen ganzjährig stattfand. An dieser Stelle ein herzlicher Dank an das tolle Team rund um Sarah Meyer und Gisela Tomforde! Im Rahmen eines GMA-Projektes kann auch das Herausstellen der Mülleimer für die GFA übernommen werden, die Pflege öffentlicher Gärten, der Hecken, Blühbeete oder Obstbäume auf gemeinsamem Koloniegrund. Besonders beliebt war letztes Jahr die Mitarbeit im Kompostgarten oder bei den renaturierten Blühwiesen an der ehemaligen Schlucht. Ein Mitglied baute Schaukästen, andere halfen beim Ausräumen lange verlassener wilder Gärten (von denen es inzwischen glücklicherweise kaum noch welche gibt). Gemeinschaftliches Anpacken, von dem wir alle und die Kolonie profitieren. 

Die Mitglieder des Vorstands freuen sich darauf, wenn wir uns wieder häufiger über den Weg laufen oder beim Gärtnern erleben. Auch die Konzerte auf unserer Festwiese sollen wieder stattfinden. Sobald dies möglich ist, wird auch wieder ein Sperrmüllkontainer für die Pächter*innen zur Verfügung stehen. Näheres dazu findet sich, wie gehabt, auf der Website oder im Aushang. Uns allen bleibt ein guter Start in die Gartensaison zu wünschen. Happy aussäen und pflanzen!
 
 
 
Rechtliches
 
von Sascha Rhein
Abmahnungen im Pachtverhältnis
Im Frühjahr, wenn der letzte Schnee geschmolzen ist und das erste Grün im Garten erscheint, wiederholt sich ein jährliches Ritual: Die erste Gartenbegehung des Vorstandes. Und als Ergebnis einer solchen Begutachtung der Gärten steht dann für einige Pächter die gefürchtete Abmahnung.
Nun wenden einige Pächter - meist Empfänger einer solchen Abmahnung - ein, dass es dem Vorstand doch gar nichts angehe, wie es im Garten aussieht. Der sei doch schließlich für eine freie und möglichst störungsfreie Entfaltung der kleingärtnerischen Persönlichkeit da. Und überhaupt könne doch der Vorstand auch mal ein Auge (oder beide plus sämtliche Hühneraugen) zudrücken. Schließlich ist man als Pächter doch auch Wähler…
Diese Einstellung ist bei aller Einfachheit natürlich ein Stück weit nachvollziehbar. Es werden dabei jedoch zwei wichtige Punkte vergessen:
-          Zum einen haben wir auf unserem Pachtland eine Verantwortung der Gemeinschaft gegenüber - meist eine Stadt oder Gemeinde -, auf deren Gebiet wir unsere Flächen bewirtschaften. Unsere Anlagen sind öffentliches Grün, und wer keine Besucher in der Anlage mag, sollte sich lieber ein gänzlich anderes Hobby suchen. Die Pächter, die damit wenig anfangen können sollten bedenken, dass wir nun wirklich so wenig Pacht für unseren Garten bezahlen, dass dafür auch eine kleine Gegenleistung verlangt wird - und die Präsentation eines Müllgartens stellt so eine Gegenleistung sicher nicht dar.
-          Zum anderen muss bedacht werden, dass die wenigsten Mitglieder eines Vorstandes sich in dieses Amt haben wählen lassen, weil es ihnen so viel Spaß macht, Abmahnungen zu schreiben. Die meisten Vorständler wären froh, wenn diese Arbeit gegen null gehen würde.
Es gibt also einen gewissen Anspruch, den unsere Gärten erfüllen müssen. Eine kleingärtnerische Nutzung ist Kern unseres Hobbys, und auch, wenn eine klare Definition, was kleingärtnerische Nutzung im Einzelnen bedeutet, für den juristischen Laien oft schwer ist, gibt es doch eine klare Faustformel: So lange wir eine Beschäftigung des Pächters mit Grün haben, ist es schon einmal nicht ganz verkehrt. Denn Müll ist kein Grün und einmal im Vierteljahr zum Feiern vorbeizuschauen ist keine Beschäftigung mit dem Grün.
Werden Mängel bei der Gartenbegehung entdeckt, ist der erste Schritt ein Gespräch über den Gartenzaun hinweg mit den Pächtern. „Selbstverständlich!“, werden die meisten hier ausrufen. In der Praxis ist das aber gar nicht so leicht. Denn die wenigsten Pächter, die Mängel in der Gartenbewirtschaftung aufweisen, finden sich regelmäßig im Garten oder einer Mitgliederversammlung ein. Telefonisch die Pächter zu erreichen ist mangels ausreichender, aktueller Daten auch nicht immer einfach. Und manchmal ist dann da auch noch das Sprachproblem…
Führt das Gespräch am Gartenzaun nicht weiter - oder ist es nicht möglich - dann kann auch zuerst einmal eine schriftliche Erinnerung erfolgen. Eine solche Erinnerung ist formlos und fristlos - und leider auch oft fruchtlos.
Und dann ist das letzte reguläre (und auch zwingend notwendige) Mittel vor einer Kündigung eine Abmahnung.
Dies ist in § 9 BKleingG ausdrücklich vorgeschrieben:
„Ordentliche Kündigung
(1) Der Verpächter kann den Kleingartenpachtvertrag kündigen, wenn
1. Der Pächter ungeachtet einer in Textform abgegebenen Abmahnung des Verpächters eine nicht kleingärtnerische Nutzung fortsetzt oder andere Verpflichtungen, die die Nutzung des Kleingartens betreffen, nicht unerheblich verletzt, insbesondere die Laube zum dauernden Wohnen benutzt, das Grundstück unbefugt einem Dritten überlässt, erhebliche Bewirtschaftungsmängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt oder geldliche oder sonstige Gemeinschaftsleistungen für die Kleingartenanlage verweigert,
…“
 
Auch die erste Alternative der fristlosen Kündigung gem. § 8 Nr. 1 BKleingG wegen mangelnder Pachtzahlung setzt eine (Ab-)Mahnung voraus.
Wichtig: Eine Abmahnung vor einer Kündigung reicht aus! - auch wenn die meisten Vorstände, dem die Belange seiner Mitglieder ja am Herzen liegen, zwei Abmahnungen versenden wird.
Welche Ansprüche sind deshalb an eine Abmahnung formal und inhaltlich zu stellen?
Laut Gesetz muss die Abmahnung in Textform erfolgen. Was das ist, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ganz allgemein in § 126 b. Neben dem „normalen“ Schreiben mit zwei Unterschriften von Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes reicht hier auch eine SMS, eMail oder ein anderer Messengerdienst aus (z.B. WhatsApp - aber keine Sprachnachricht!).
Wichtig: Eine SMS oder eMail reicht formal als Abmahnung aus! - aber auch hier werden die meisten Vorstände einen Brief als Mittel wählen.
Eine Abmahnung ist eine Rechtshandlung des Vereins. Ein Beschluss des Vorstandes, sollte daher Grundlage der Abmahnung sein - das kann aber bereits während der Gartenbegehung passieren.
Nicht geregelt ist, innerhalb welcher Frist ein Verhalten abgemahnt werden muss. Das kann im Einzelfall variieren, und gerade bei Bewirtschaftungsmängeln ist es ein schleichender Prozess - niemand kann einen bestimmten Tag angeben, wann ein Garten hier nicht mehr den gesetzlichen Ansprüchen genügt. Manchmal muss zuvor notwendige Aufklärung betrieben werden, z.B. bei einer Gebrauchsüberlassung an Dritte. Ein Zeitraum von 14 Tagen sollte hier eine Richtlinie sein.
Inhaltlich muss Abmahnung zwingend enthalten:
-          den konkreten Vorwurf, was genau warum nicht in Ordnung ist und wer bis wann das wie zu erledigen/abzustellen hat - also kein pauschaler Verweis darauf, dass z.B. keine kleingärtnerische Nutzung stattfindet, sondern vielmehr Auflistung von konkreten Missständen. Fotos zur Verdeutlichung können sicher helfen!
-          eine angemessene Frist zur Beseitigung der abgemahnten Mängel, die sich nach dem Einzelfall richten (bitte ein Datum und keine Angabe einer Zeitspanne wie "innerhalb von 14 Tagen" - im Normalfall sollten 2 bis 3 Wochen ausreichend sein),
-          die mögliche Konsequenz bei Nichtbeachtung der Aufforderung ("im Falle der Zuwiderhandlung/Nichtbeachtung behält sich der Vorstand weitere rechtliche Schritte bis hin zur Kündigung des Pachtverhältnisses vor"). Gem. Rechtsprechung des BGH muss dem Pächter deutlich werden, dass die weitere vertragliche Zusammenarbeit auf dem Spiel steht.
 
Die Vorstände sollten viel Mühe auf eine ordnungsgemäße Abmahnung legen, denn ohne diese ist eine anschließende Kündigung meist zum Scheitern verurteilt. Und das stellt sich dann erst viele Monate später im Gericht heraus.
Aber auch der Pächter sollte eine ordnungsgemäße Abmahnung ernst nehmen, bedeutet es doch, dass er die ersten Warnungen und Gesprächsangebote des Vereins meist nicht angenommen hat. Und dass als nächstes die Beendigung des gemeinsamen Pachtvertrags durch Kündigung droht. Sinnvoll ist zu diesem Zeitpunkt immer eine Rücksprache mit dem Vorstand und auch ein Treffen im Garten, um genau zu klären, was erwartet wird. Und die wenigsten Vereine würden sich bei einer Bitte um Hilfe durch den Pächter sperren.
 
Impressum
Der Bezirksverband und seine Aufgaben!

Unsere Aufgabe ist es, das Kleingartenwesen zu fördern, für die Bereitstellung neuer und die Sicherstellung vorhandener Kleingartenflächen Sorge zu tragen und Kleingartenanlagen der übrigen Bevölkerung als zusätzliches öffentliches Grün zu erhalten. Durch fachliche Beratung und Information stellen wir die kleingärtnerische Nutzung unserer Gärten sicher.

Als Kleingärtner - oder Gartenfreunde, wie wir uns heute lieber nennen - genießen wir unsere Freizeit in unseren selbst gestalteten und genutzten Gärten, häufig inmitten der Stadt, in der wir leben.
Wir gestalten und pflegen im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit die Wege und Freianlagen und bieten unseren Mitbürgern dadurch attraktive Erholungsräume.
Im städtischen Raum sind die Kleingartenanlagen wichtige Trittsteine für heimische Tier- und Pflanzenarten. Wir schützen diese Arten insbesondere dadurch, dass wir unsere Gärten natur- und umweltschonend bewirtschaften und insbesondere auf den Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln verzichten.


 
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