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DER GRÜNE BRIEF
Kleingärtner-Bezirksverband Lüneburg e.V.
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Stauden Vermehrungsprojekt
Donnerstag, 20. Februar - 18:30 Uhr
Treffpunkt Vereinsheim Gartenfreunde Moorfeld
Workshop Veredelung
Samstag, 15. März - 13 Uhr
Treffpunkt Vereinsheim KGV Am Schildstein
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Aus der Fachberatung
von Arthur Ascher
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Hallo liebe Gartenfreunde!
Endlich geht es mit dem Stauden Vermehrungs Projekt los!
Wir treffen uns am Donnerstag den 20. Februar um 18 Uhr 30 im Vereinsheim der Gartenfreunde Moorfeld. In das Navi bitte Gartenfreunde Moorfeld eingeben!
Es sind für den Termin keine weiteren Anmeldungen erforderlich!
Die Leute die an diesem Termin keine Zeit haben, können mich gerne noch mal kontaktieren!
Der Jungbaumschnitt Workshop Am Pferdeteich findet nicht statt!
Der Kettensägenlehrgang ist auf Frühjahr 2026 verschoben!
Am 15 März findet wieder ein Veredelungs Workshop mit Olaf Anderson statt!
13 bis 16 Uhr, Treffpunkt KGV Am Schildstein im Vereinsheim.
Die Anmeldung für diesen Termin bitte an info@streuobst-lueneburg.de.
Der Kostenbeitrag beträgt 5 Euro.
Dankeschön!
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Böllerverbot
von Sascha Rhein
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Sicher eines der am meisten diskutierten Themen zum Jahresende 2024: ein Böllerverbot.
Ich will an dieser Stelle gar nicht wieder alle Argumente aufgreifen, die dafür oder dagegen sprechen. Denn das hat an dieser Stelle im Grünen Brief nichts zu suchen. Auch wenn ich eine klare Meinung zu diesem Thema habe und die Störung vieler durch den Spaß einiger kaum verstehen kann.
Wo wir aber sicher nicht lange überlegen müssen, ist ein Böllerverbot in unseren Kleingartenanlagen. In dem Maße, wie unsere Anlagen an Bedeutung für die heimische Tier- und Pflanzenwelt gewinnen, wächst auch unsere Verantwortung dafür. Nicht nur Igel und Eichhörnchen halten bei uns Winterschlaf bzw. Winterruhe, sondern auch mittlerweile viele Reptilien wie Ringelnattern und Blindschleichen, die in den letzten Jahren bei uns in den Gärten wieder heimisch geworden sind. Von den vielen Vögeln, die auch im Winter stets gefüttert werden, ganz zu schweigen. Und da verbieten sich explodierende Spaßartikel von selbst.
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Um möglichen unverständigen Mitgliedern und Besuchern nachzuhelfen, haben wir z.B. bei den Gartenfreunden Moorfeld e.V. als Ausweitung der Gartenordnung im Rahmen unseres Hausrechts ein grundsätzliches Böllerverbot auf dem Gelände der Anlage erlassen. Und damit auch keine Schwierigkeiten bei der Umsetzung zu verzeichnen gehabt. Mitglieder wie auch Besucher waren einhellig der Meinung, dass es auch an Sylvester Orte geben darf, die frei von Krach bleiben.
Vielen Dank! Und nächstes Jahr gern wieder!
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Rechtliches
von Sascha Rhein
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Aus der Rechtsprechung - der nicht eingehaltene Vergleich
Zwei ähnlich gelagerte Rechtsfälle im Kleingartenrecht hatte das Amtsgericht Lüneburg zum Jahresende 2024 zu entscheiden. In beiden Fällen ging es um eine Überbauung auf den Parzellen, d.h. die Lauben oder Anbauten an die Lauben überschritten die nach § 3 BKleingG erlaubten 24 qm. In beiden Fällen seit Jahren überdies sehr deutlich.
Nachdem die Pächter auf Abmahnungen hin nicht reagiert hatten, hatte der Verein in beiden Fällen eine Kündigung ausgesprochen - sehr zum Missfallen der Pächter. Um eine friedliche aber auch rechtlich einwandfreie Lösung zu erhalten, hat der Verein mit den Pächtern nach langen Gesprächen und Besichtigungen vor Ort jeweils einen Vergleich abgeschlossen, in dem sich die Pächter verpflichteten, innerhalb einer bestimmten Frist einen Rückbau auf jeweils die erlaubten 24 qm vorzunehmen.
Leider blieb es in beiden Fällen bei einem Lippenbekenntnis der Pächter. Ein Rückbau wurde innerhalb der vereinbarten Frist tatsächlich nicht durchgeführt. Und auch eine kulanterweise durch den Verein gewährte Fristverlängerung verstrich erfolglos.
Der Verein hat daraufhin am zuständigen Amtsgericht Lüneburg Räumungsklage erhoben.
Während des Gerichtsverfahrens sahen schließlich beide Pächter ein, dass sie die getroffene Vereinbarung zum Rückbau hätten einhalten müssen und nahmen nun im laufenden Verfahren einen Rückbau vor.
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Angefangener, halbherziger Rückbau während des Gerichtsverfahrens
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Dies ließ das Amtsgericht jedoch nicht mehr als rechtzeitig gelten. Ein Rückbau hätte innerhalb der vereinbarten Frist erfolgen müssen. Auch die Ausreden der Pächter - ein Pächter trug vor, dass es für einen Rückbau im Frühjahr zu viel geregnet habe und er außerdem aufgrund einer defekten Stromleitung keine Maschinen einsetzen konnte, der andere hatte sich eine Betreuung des Rückbaus durch den Verein gewünscht - beeinflussten das Ergebnis schließlich nicht. Beide Pächter müssen nun ihre Parzellen räumen.
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Vereins- und Familiennachrichten
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Nachrichten, die hier veröffentlich werden sollen, bitte jeweils bis zum 25. des Monats an den Kleingärtner-Bezirksverband schicken.
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Zum 75. Geburtstag gratulieren wir Lothar Priese recht herzlich.
Der Vorstand
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SGV Brasilien
von Anja Packebusch
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Am 31.01. fand wieder unsere Jahreshauptversammlung statt.
Bei Wurst und Glühwein trafen sich am 11.01. einige Vereinsmitglieder zum Klönschnack auf dem Parkplatz. Selbst unser ehemaliger Vorsitzender Gerhard Stelling schaute mit seiner Frau Hilke auf eine Würstchenlänge vorbei.
Bei schönem Wetter und einer sehr schönen Abendstimmung gab es auch für die Kinder einen warmen Kakao.
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Unsere ehemaliger Vorsitzer Gerhard Stelling Unsere Mitglieder bei Wurst und Glühwein
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Abendliche Stimmung beim Angrillen
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Termine
02.02.2025 Gärtnertreff 10 - 13 Uhr
15.02.2025 Danz ob de Deel
16.02.2025 Gärtnertreff 10 - 13 Uhr
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Der Bezirksverband und seine Aufgaben!
Unsere Aufgabe ist es, das Kleingartenwesen zu fördern, für die Bereitstellung neuer und die Sicherstellung vorhandener Kleingartenflächen Sorge zu tragen und Kleingartenanlagen der übrigen Bevölkerung als zusätzliches öffentliches Grün zu erhalten. Durch fachliche Beratung und Information stellen wir die kleingärtnerische Nutzung unserer Gärten sicher.
Als Kleingärtner - oder Gartenfreunde, wie wir uns heute lieber nennen - genießen wir unsere Freizeit in unseren selbst gestalteten und genutzten Gärten, häufig inmitten der Stadt, in der wir leben. Wir gestalten und pflegen im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit die Wege und Freianlagen und bieten unseren Mitbürgern dadurch attraktive Erholungsräume.
Im städtischen Raum sind die Kleingartenanlagen wichtige Trittsteine für heimische Tier- und Pflanzenarten. Wir schützen diese Arten insbesondere dadurch, dass wir unsere Gärten natur- und umweltschonend bewirtschaften und insbesondere auf den Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln verzichten.
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Verantwortlich für diesen Newsletter:
Kleingärtner-Bezirksverband Lüneburg e.V., Bleckeder Landstr. 68, 21337 Lüneburg
Telefon: 04131/840599, E-Mail: kbv-lueneburg@t-online.de
Vertreten durch den 1. Vorsitzenden Sascha Rhein.
Registergericht: Amtsgericht Lüneburg, Registernummer: 20 VR 449
Trotz sorgfältig inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Für den Inhalt der Beiträge sind ausschließlich die Verfasser verantwortlich.
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